Begriffe der Elektrosicherheit
Die zentralen Begriffe rund um Verantwortung, Anlage und Betrieb — verständlich erklärt, mit Normbezug. Die elektrotechnischen Grundbegriffe folgen der Begriffsnorm DIN VDE 0100-200; der genaue Normwortlaut wird mit der VDE-Fassung abgeglichen.
Rollen & Verantwortliche
+Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Elektrofachkraft, die die Fachverantwortung trägt und zusätzlich mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten für den Elektrobereich beauftragt ist. In Sicherheitsfragen weisungsfrei.
DIN VDE 1000-10 Abschn. 3.2§ 13 Abs. 2 ArbSchG+Elektrofachkraft (EFK)
Wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
DGUV Information 203-002DIN VDE 1000-10 Abschn. 3.1+Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren unterrichtet und angelernt wurde — arbeitet stets unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
DGUV V3DGUV Information 203-002+Anlagenbetreiber
Wer die Verfügungsgewalt über die elektrische Anlage hat und die Betreiberpflichten trägt (sicherer Zustand, Prüfung, Instandhaltung).
DIN VDE 0105-100§ 14 BetrSichV+Anlagenverantwortlicher
Person mit der unmittelbaren Verantwortung für den Betrieb der konkreten Anlage — Ansprechpartner für Arbeiten an ihr, für Freigaben und Schalthandlungen.
DIN VDE 0105-100+Arbeitsverantwortlicher
Person mit der unmittelbaren Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten an der Anlage. Kann bei getrennter Wahrnehmung nicht zugleich Anlagenverantwortlicher sein (Interessenkonflikt).
DIN VDE 0105-100+Anschlussnehmer / Anschlussnutzer
Der Anschlussnehmer ist gegenüber dem Netzbetreiber für die ordnungsgemässe Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich — auch bei Vermietung. Der Anschlussnutzer entnimmt die Elektrizität.
§ 13 NAVNAV+Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi / SiFa)
Berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit — übernimmt jedoch keine Unternehmerpflichten in eigener Verantwortung. Bestellpflicht nach § 5 ASiG.
§ 6 ASiG§ 5 ASiGDGUV Vorschrift 2+Brandschutzbeauftragter (BSB)
Berät und organisiert den betrieblichen Brandschutz; bei bestimmten Sonderbauten bauordnungsrechtlich gefordert. Details auf der Seite externer Brandschutzbeauftragter.
vfdb 12-09/01DGUV Information 205-003Elektrotechnische Begriffe
+Elektrische Anlage
Gesamtheit der zusammengehörigen elektrischen Betriebsmittel, die dem Erzeugen, Fortleiten, Verteilen oder Nutzen elektrischer Energie dienen.
DIN VDE 0100-200+Betriebsmittel
Gerät oder Einrichtung, das zum Erzeugen, Umwandeln, Übertragen, Verteilen oder Anwenden elektrischer Energie verwendet wird (z. B. Leitungen, Schaltgeräte, Verbraucher).
DIN VDE 0100-200+Aktives Teil
Leiter oder leitfähiges Teil, das im ungestörten Betrieb unter Spannung steht — einschliesslich Neutralleiter, jedoch grundsätzlich nicht der PEN-Leiter.
DIN VDE 0100-200+Körper (eines Betriebsmittels)
Berührbares leitfähiges Teil eines Betriebsmittels, das im Fehlerfall Spannung annehmen kann, im ungestörten Betrieb aber nicht unter Spannung steht.
DIN VDE 0100-200+Basisschutz & Fehlerschutz
Basisschutz schützt vor Berühren aktiver Teile im ungestörten Betrieb; Fehlerschutz schützt vor gefährlichen Berührungsspannungen im Fehlerfall (früher: Schutz gegen direktes bzw. bei indirektem Berühren).
DIN VDE 0100-200+Schutzleiter (PE), Neutralleiter (N), PEN-Leiter
Der Schutzleiter (PE) dient dem Schutz gegen elektrischen Schlag; der Neutralleiter (N) ist mit dem Sternpunkt verbunden und überträgt Energie; der PEN-Leiter vereint die Funktionen von Schutz- und Neutralleiter.
DIN VDE 0100-200+Schutzpotentialausgleich & Erdung
Der Schutzpotentialausgleich verbindet Körper und fremde leitfähige Teile, um Potentialunterschiede zu begrenzen. Erdung ist die Verbindung leitfähiger Teile mit dem Erder (Erdungsanlage).
DIN VDE 0100-200+Stromkreis
Gesamtheit elektrischer Betriebsmittel, die von derselben Überstrom-Schutzeinrichtung gespeist und geschützt werden.
DIN VDE 0100-200+Berührungsspannung
Spannung, die im Fehlerfall zwischen gleichzeitig berührbaren Teilen auftritt und für den Menschen wirksam werden kann.
DIN VDE 0100-200+Niederspannung
Spannungsbereich bis einschliesslich AC 1000 V bzw. DC 1500 V. Anlagen in diesem Bereich werden nach der Normenreihe DIN VDE 0100 errichtet.
DIN VDE 0100-200Recht & Organisation
+Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Technische Regeln, deren Richtigkeit in der Praxis erprobt und von der Fachwelt anerkannt ist. Ihre Einhaltung wird bei Elektrizität vermutet, wenn die technischen Regeln des VDE beachtet sind.
§ 49 Abs. 2 EnWG+Netzanschluss & Hausanschlusssicherung
Der Netzanschluss verbindet das Versorgungsnetz mit der Anlage des Anschlussnehmers; er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung. Ab dort beginnt die Verantwortung des Anschlussnehmers.
NAV§ 13 NAV+Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Weitere technische Anforderungen des Netzbetreibers an Netzanschluss und Betrieb der Anlage, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Technisch gestützt auf VDE-AR-N 4100.
§ 20 NAVVDE-AR-N 4100+Betreiberpflichten vs. Unternehmerpflichten
Unternehmerpflichten (ArbSchG) treffen den Arbeitgeber und können an die VEFK delegiert werden. Betreiberpflichten (BetrSichV, DGUV V3) treffen den Betreiber der Anlage und werden operativ vom Anlagenverantwortlichen wahrgenommen. Sie fallen auseinander, sobald Arbeitgeber und Betreiber nicht identisch sind.
§ 3 ArbSchG§ 14 BetrSichV§ 5 DGUV V3+Gerichtsfeste Organisation
Eine so aufgebaute und dokumentierte Betriebsorganisation, dass Zuständigkeiten und Pflichtenübertragungen im Schadens- oder Haftungsfall nachweisbar sind. Grundlage ist eine ordnungsgemässe, schriftliche Zuweisung von Unternehmerpflichten.
§ 130 OWiG§ 9 OWiG+Gefährdungsbeurteilung
Ermittlung und Bewertung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Festlegung der Schutzmassnahmen — für den Elektrobereich unter Einbeziehung der DIN VDE 0105-100. Pflicht des Arbeitgebers.
§ 5 ArbSchGDIN VDE 0105-100Klären Sie zuerst, welche Verantwortung Ihnen fehlt.
Kostenloser VEFK-Check, 60-Minuten-Erstgespräch, dann eine nachvollziehbare Empfehlung — ohne Vorfestlegung.
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